Förderungsübersicht

Die BAFA-Förderungen wurden zum 01.01.2023 angepasst!

Förderprogramm im Überblick

Profitieren Sie als Privatperson, Wohnungseigentümergemeinschaft, Freiberufler, Kommune, Unternehmen und andere juristische Person von verbesserten Förderkonditionen, wenn Sie in Ihren Heizungsanlagen erneuerbare Wärme nutzen.

Die Bundesregierung hat die zweite Reformstufe der Bundesförderung für effizeinte Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) beschlossen. Der Zugang zur BEG EM wird weiter erleichtert, die Anreize für Sanierungen und die Fördereffizienz des Programms werden weiter gesteigert.
Breiteres Angebot:
– Die Antragsberechtigung wird auf alle Investoren erweitert (Beschränkungen auf Eigentümer, Pächter und Mieter werden aufgehoben). Dadurch werden u.a. Wartezeiten aufgrund behördlicher Prozesse wie z.B. Eigentumsüberschreibungen vermieden.
– Zukünftig werden auch wieder Materialkosten bei Eigenleistungen gefördert. Damit wird auf den Handwerkermangel reagiert.
– Bei Heizungsdefekt werden im Zusammenhang mit einer geförderten Anlage zur Wärmeerzeugung die Mietkosten für eine provisorische Heiztechnik gefördert. Die Förderung ist auf ein Jahr begrenzt.
– Gefördert wird der Einbau von stationären Brennstoffzellenheizungen die mit grünem Wasserstoff oder Biomethan betrieben werden.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind alle Maßnahmen an Gebäuden, die die Energieeffizienz verbessern. Darüber hinaus lässt sich die Fachplanung und Baubegleitung der Maßnahmen durch Energieeffizienz-Experten bezuschussen. Für die BEG gelten bestimmte (technische) Voraussetzungen und Einschränkungen. Einen Überblick erhalten Sie im allgemeinen Merkblatt und Infoblatt zum Thema.